Gartenhaus Baugenehmigung
Gartenhäuser sind vielfältig und individuell
Gartenhäuser werden in Schrebergärten, aber auch im
Anschluss an ein Haus gern genutzt, um nicht benötigte
Gartengeräte unterzustellen, das Spielzeug der Kinder
aufzuräumen oder aber am Abend einen Unterschlupf zu
finden, um hier auch bei kühleren Temperaturen gemeinsam
mit der Familie oder mit Freunden zu feiern.
Gartenhäuser bieten für all diese Gelegenheiten
passende Varianten, denn sie sind vielfältig und können in
unterschiedlichen Formen und Größen in nahezu jedem
Baumarkt erworben werden. Bei der Suche nach einem
passenden Gartenhaus vergessen einige Gartenbesitzer
jedoch, dass man für ein Gartenhaus mitunter auch eine
Baugenehmigung benötigen kann. Die Gartenhaus
Baugenehmigung muss in diesen Fällen beim zuständigen
Bauamt eingereicht und genehmigt werden. Wird die
Baugenehmigung fürs Gartenhaus verweigert, kann es an der
gewünschten Stelle nicht errichtet werden. Die Kosten für
die Gartenhaus Baugenehmigung sind vom Gartenbesitzer
natürlich allein zu tragen.
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Wann eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus benötigt
wird
Ob eine Baugenehmigung für die Errichtung vom Gartenhaus
benötigt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Hier finden sich in den einzelnen Bundesländern große
Unterschiede. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der
Errichtung vom Gartenhaus die Baugenehmigung zu prüfen und
Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt zu halten.
Vor allem dann, wenn es ein größeres Gartenhaus werden
soll und wenn dieses auf einem Fundament errichtet wird,
ist die Nachfrage nach der Gartenhaus Baugenehmigung enorm
wichtig.
Sollte sich später nämlich herausstellen, dass
für das Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt worden
wäre, kann dies nicht nur zu einer Strafe führen, sondern
mitunter müssen Gartenbesitzer ihr Gartenhaus, welches
ohne Baugenehmigung errichtet wurde, wieder abreißen. Dies
ist nicht nur ärgerlich, sondern hat dann auch viel Geld
gekostet, denn das Gartenhaus wurde ja bereits gekauft und
aufgestellt.
Ab wann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus
gebraucht wird, findet sich also in den Statuten der
einzelnen Länder. Ist es in einigen Bundesländern noch
nicht nötig, eine Baugenehmigung für das Gartenhaus mit
einer Grundfläche von 30 Quadratmetern zu beantragen, wird
diese in anderen Bundesländern bereits gefordert.
Auskünfte geben die zuständigen Bauämter, die später auch
die Baugenehmigung fürs Gartenhaus bearbeiten.
Die Kosten einer Gartenhaus Baugenehmigung
Wird eine Baugenehmigung für das Gartenhaus benötigt, muss
der Gartenbesitzer einen Bauantrag an die zuständige
Behörde stellen. Einen solchen Bauantrag können
Architekten stellen, vielfach wird ein so genannter
Bauantragsservice auch direkt vom Hersteller der
Gartenhäuser angeboten. Mit dem Kauf der Gartenhäuser wird
hier eine Pauschale vereinbart, die die Erstellung der
Baugenehmigung für das Gartenhaus beinhaltet.
Wurde der Bauantrag für die Gartenhaus Baugenehmigung
eingereicht, haben die Behörden in der Regel drei Monate
Zeit, diesen Antrag zu prüfen und die Baugenehmigung für
das Gartenhaus auszustellen. Innerhalb dieser Zeit darf
nicht mit dem Bau des Gartenhauses begonnen werden, denn
der Antrag könnte ja auch negativ beschieden werden. Für
Gartenbesitzer heißt es daher warten, bis die Gartenhaus
Baugenehmigung schriftlich vorliegt.
Um Zeit zu sparen, sollte der Antrag für die
Baugenehmigung vom Gartenhaus möglichst bereits im Herbst
erstellt werden. Bis zum Frühjahr liegt die Baugenehmigung
für das Gartenhaus dann vor, so dass nach dem letzten
Frost direkt mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Kosten für die Baugenehmigung vom Gartenhaus müssen
dann in die Gartenhaus Kosten einkalkuliert werden. Auch
sie variieren von Bundesland zu Bundesland und können
durchaus einige hundert Euro betragen.
Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
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